Artikel 13: Die Unglückszahl des Internets?

Uploadfilter – seit Wochen fliegt uns dieser Begriff in den Nachrichten um die Ohren. Was genau verbirgt sich dahinter? Einfach gesagt ein computergesteuerter Filter auf sozialen Netzwerken, der Nutzer daran hindert, urheberrechtlich geschützte oder rechtswidrige Inhalte hochzuladen. Klingt erstmal sinnvoll und legitim – trotzdem ist das Thema Uploadfilter nach Artikel 13 offensichtlich sehr vielschichtig und umstritten.

Höchste Zeit für Hilfe im Content-Management

Bei der derzeitigen Größe und Unüberschaubarkeit des Internets ist es keine Überraschung, dass viele Aufgaben, die Menschen früher manuell durchführen konnten, nun Algorithmen und Software übernehmen müssen. Artikel 13 des geplanten Urheberrechts sieht vor, dass sogenannte Uploadfilter die unzähligen Social Media Inhalte scannen, mit einer Datenbank abgleichen und kontrollieren, ob der Uploader zum Hochladen des Contents berechtigt ist. Hat jemand anderes Rechte an diesem Video, der Musik oder dem Text? Dann verhindert der Uploadfilter das Hochladen. Aber auch rechtswidrige Inhalte sollen durch Uploadfilter effektiver gestoppt werden. Vor allem Ereignisse wie der Christchurch Amoklauf, bei dem der Attentäter noch kurz vor seiner Tat online streamte, machen die Notwendigkeit verbesserter Richtlinien deutlich. Das Hochladen ungeprüfter Inhalte ist allen Internetnutzern frei zugänglich und Content-Moderatoren oder -Manager kommen nicht mehr schnell genug hinterher.

Wo hört Satire auf und wo fängt geistiges Eigentum an?

Die Urheberrechtsreform hat also ganz klare Vorteile. Personal- und Zeitaufwand, der durch menschliche Überprüfung entsteht, wird gesenkt und Urheber können sicher sein, dass ihr geistiges Eigentum geschützt ist. Aber ganz so ideal und vielversprechend wie die Uploadfilter in der Vorstellung eines besseren Internets klingen, sieht die Realität nicht unbedingt aus. Die Fehleranfälligkeit solcher Uploadfilter ist nicht zu unterschätzen und bleibt ein starkes Argument gegen die Reform. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Herausgeber eines Videos oder Textes fälschlicherweise am Upload gehindert wird, nur weil jemand mit der Raubkopie schneller war. An YouTube, Amazon und Co. ist bereits zu erkennen, wie häufig die Algorithmen falsch liegen. Ein computergesteuertes System erkennt weder Ironie noch Satire und kann schon gar nicht Inhalte in einen Kontext einordnen – das Ende für „Memes“ und virale Trends, die Texte oder Bilder anderer User aufgreifen? Ein Punkt, der vor allem Millennials zu schaffen macht. Besonders für ihre Generation hat Internetkultur einen hohen Stellenwert, weshalb sich nun auch die sonst eher unpolitischen Influencer zu Wort melden.

Aber auch fürs Marketing können Uploadfilter eine Beeinträchtigung bedeuten. Pressetexte und -Bilder, die zum Teil identisch von Magazinen oder Fachpresse wiederverwendet werden, können weder vom Social Media Team noch von den eigenen Mitarbeitern problemlos gepostet werden, wenn ein Uploadfilter meint: „Moment mal, das hab‘ ich doch schon mal gesehen!“

Klare Sache fürs Parlament – oder?!

Durch unzählige Proteste der vergangen Wochen und Monaten, dem Wikipedia-Streik und #SaveYourInternet-Hashtags liegt auf der Hand, wie stark die Meinungen auseinandergehen. Was das ganze Thema noch kontroverser macht, ist der Trubel rund um den Ablauf der Abstimmung im EU-Parlament. „Abgeordnete stimmten aus Versehen für die Uploadfilter“ lautet die Headline zum 26. März bei t3n. Ob sich die insgesamt zehn Abgeordneten bei der Abstimmung tatsächlich „verwählt“ hatten, bleibt fraglich. Klar ist, das Ergebnis ging nicht gerade knapp aus – 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 Abgeordnete gegen die Reform. Am 8. April hieß es dann Stimme abgeben für den EU-Innenausschuss. Und das überraschende Ergebnis? Ablehnung der Uploadfilter. Der Kompromiss lautet: kurze Löschfristen. Plattformbetreiber sollen zwar nicht zu Uploadfiltern verpflichtet werden, aber dafür Inhalte innerhalb einer Stunde nach einem Hinweis der Behörden entfernen.

Trotz diesem kleinen Rückschlag nahmen die Uploadfilter letzte Woche dann die finale Hürde mit der endgültigen Abstimmung der EU-Staaten. Ein kleiner Trost für alle Kritiker: bis jetzt heißt es, in Deutschland sollen nur marktmächtige Plattformen wie Youtube und Facebook zu Uploadfiltern verpflichtet werden.

Artikel 13: Die Unglückszahl des Internets?

Zukunft mit Uploadfiltern… und mehr politischem Engagement?

Sind die Urheberrechtsreform und Artikel 13 in ihrer jetzigen Form wirklich die Antwort für ein besseres Internet? Eine Frage, die man nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten kann, sondern etwas, was sich erst mit der Umsetzung zeigen wird. Wir bleiben gespannt, wie sich die Entscheidung weiter auf unsere Internetkultur auswirkt und ob die Befürchtungen gerechtfertigt sind. Tatsache ist, die Debatte hat das politische Engagement von Millennials so stark aktiviert wie andere Themen es selten schaffen.

Von Myriam Metry

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